Der Energieausschuss des Europäischen Parlaments hatte mit dem Vorschlag für Aufregung gesorgt, die Mitgliedsstaaten bis 2050 zu einer Reduzierung des Energiebedarfs im Gebäudebestand um 80 % gegenüber 2010 zu verpflichten, vgl. newsticker Info M 3/12. Dieser Vorschlag ist nun auf Betreiben der ständigen Vertreter des Europäischen Rates vom Tisch und im aktuellen Enwurf einer Energieeffizienzrichtlinie nicht mehr vorgesehen.
Gesetze und Verordnungen
Der Deutsche-Hypo-Immobilienklimaindex ist von März auf April um 4,4 % gefallen und hat mit 126,3 Zählerpunkten exakt das Niveau von September 2011 erreicht. Der Rückgang resultiert zum Großteil aus einer Verschlechterung des Investmentklimas um 5,1 %. Die Verluste beim Ertragsklima sind mit 3,7 % etwas geringer. Die Stimmung ist in allen Segmenten getrübt, am geringsten beim Wohnen (-1 %). Härter trifft es die Segmente Büro (-4,3 %) und Handel (- 7,5 %). Andreas Pohl vom Index-Sponsor Deutsche Hypo diagnostiziert kurzfristige Schwankungen, die auf allgemeine Nervosität und die unmittelbare Abhängigkeit des deutschen Immobilienmarkts vom Wohlergehen des europäischen Markts und des Euro zurückzuführen seien, vgl. immokonjunktur.de.
Mitte März hat der Niedersächsiche Landtag die Einführung einer Rauchmelderpflicht ab dem 1.11.2012 beschlossen. Mitte April haben sich nun auch CSU, FDP und SPD im Bayerischen Landtag auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der noch im Mai verabschiedet werden soll (Inkrafttreten voraussichtlich im Herbst 2012). Damit schließt sich Bayern als mittlerweile 11. Bundesland der Rauchmelderpflicht an, vgl. rauchmelderpflicht.net.
Im März hat der DAV seinen Vorschlag zur „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutschen Rechts durch Änderung des AGB-Rechts für den unternehmerischen Rechtsverkehr“ vorgestellt. Der Vorschlag enthält einen Entwurf für eine Neufassung von § 310 BGB. Vorgesehen sind insbesondere:
- Einschränkung des Anwendungsbereichs (Ausnahme schon bei „verhandeln“ statt „aushandeln“)
- eigenständiger Maßstab für die Inhaltskontrolle (erhebliche Abweichung von „vernünftiger unternehmerischer Praxis“ im betroffenen Wirtschaftszweig).
Die derzeitige Fassung und deren extensive Auslegung durch die Rechtsprechung seien mit den Bedürfnissen des kaufmännischen Verkehrs unvereinbar und führten zu einer „Flucht aus dem deutschen Recht“ mit entsprechenden Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Wirtschaft. Das AGB-Recht gegenüber Verbrauchern soll ausdrücklich nicht angetastet werden, vgl. DAV-Stellungnahme Nr. 23/2012, anwaltverein.de
DMB-Direktor Siebenkotten fordert eine politische Reaktion auf die drastisch gestiegenen Energiepreise. Dabei dürfe es nicht nur um Bezinpreise und Pendlerpauschalen gehen. Schließlich seien die Benzinpreise seit 2009 nur um etwa 25 % gestiegen, während Heizöl heute 70 % teurer sei als 2009. Einkommensschwächere Haushalte könnten das nicht mehr zahlen. Erforderlich sei daher eine Erhöhung des Wohngelds und eine Wiedereinbeziehung der zum Jahresbeginn 2011 gestrichenen Heizkostenkompenenten und –pauschalen in die Wohngeldzahlungen, vgl. Pressemitteilung v. 5.4.2012, mieterbund.de
Der Gesetzentwurf der Franktion Die Linke für ein „Gesetz zur Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von Energieverbrauch und Energiekosten“ (BT-Drs. 17/6371) ist im Rechtsausschuss des Bundestages gescheitert. Er sah für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete eine Senkung der Kappungsgrenze von 20 auf 15 % bei vier Jahren vor. Zudem waren Mietspiegel für Teilgebiete einer Gemeinde und Energieausweise als Teil des Mietvertrags vorgesehen. Der Rechtsausschuss lehnte den Entwurf mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die Stimmen der Linken und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Der Energieausschuss des Europäischen Parlaments möchte die Mitgliedsstaaten verpflichten, den Energieverbrauch im Gebäudebestand bis 2050 um 80 % gegenüber 2010 zu senken. Segnet das EU-Parlament den Entwurf einer Energieeffizienzrichtlinie ab, wäre er bis Ende 2013 in nationales Recht umzusetzen. „Damit würden all jene Hauseigentümer bestraft, die vor 2010 in die energetische Sanierung ihrer Gebäude investiert haben“, kritisiert Haus & Grund-Präsident Kornemann. Auch vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GDW) und vom Verband Privater Bauherren (VPB) wird Kritik laut. Infolge der erneuten Verschärfung bestehe die Gefahr, dass auch neue oder bereits modernisierte Häuser nochmals nachgedämmt werden müssen und „die Neubauten von heute die Sanierungsfälle von morgen sind“. Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) rechnet vor, dass der Eigentümer eines in den 50er Jahren errichteten Einfamilienhauses mehr als 110.000 € investieren müsste, vgl. Pressemitteilung v. 5.3.2012, hausundgrund.de; Welt Online v. 22.3.2012, welt.de
Am 1.3.2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten (BGBl. I 2011, 2582). Das Gesetz soll das Insolvenzverfahren stärker auf die Sanierung überlebensfähiger Unternehmen ausrichten. Kernpunkte sind:
- Stärkung der Gläubigerautonomie (insbesondere Auswahl des Insolvenzverwalters, vorläufiger Gläubigerausschuss)
- Optimierung des Insolvenzplanverfahrens (insbesondere verbesserte Verzahnung von Insolvenz- und Gesellschaftsrecht, Umwandlung von Gläubigerforderungen in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte am Schuldnerunternehmen (dept-for-equity-swap))
- „Schutzschirmverfahren“ unter Aufsicht eines vorläufigen „Sachwalters“ (frei von Vollstreckungsmaßnahmen und bei verbleibender Verfügungsbefugnis des Schuldners)
Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, bleiben die bisherigen Vorschriften anwendbar.
Das Bundesumweltministerium plant laut Medienberichten verschärfte Dämmvorschriften für den privaten Gebäudebestand. Demnach sollen Vorgaben bei der Dämmung von Wänden, Dächern und Fenstern, die bislang nur für Neubauten und öffentliche Bestandgebäude gelten, auch auf bestehende nicht-öffentliche Immobilien ausgeweitet werden. Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) zeigt sich überrascht und kritisiert den Vorschlag als „Aktionismus am falschen Ende“. „Solche Papiere sollten immer im Dialog mit den betroffenen Branchen erstellt werden und nicht an den anderen beteiligten Ministerien und der Immobilienbranche vorbei mit unrealistischen Forderungen das Licht der Welt erblicken“, so der BSI-Vorsitzende Gedaschko. Mit der EnEV 2009 sei die Grenze des Leistbaren erreicht, vgl. BSI-Pressemitteilung v. 27.2.2012, bsi-web.de
In Nordrhein-Westfalen gibt es – nach der Abschaffung im Jahre 2006 – wieder eine Verordnung über verlängerte Kündigungssperrfristen bei Wohnungsumwandlung (§ 577a Abs. 2 Satz 2 BGB). Die am 24.1.2012 im Landeskabinett beschlossene Verordnung betrifft insgesamt 37 Kommunen. Eine 8-jährige Sperrfrist gilt künftig in Köln, Düsseldorf, Münster und Bonn. In 33 weiteren Kommunen (darunter Dortmund, Paderborn, Aachen, Leverkusen und Bottrop) wird die Sperrfrist auf 5 Jahre verlängert, vgl. Pressemitteilung v. 24.1.2012, pressrelations.de

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