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Wohnungseigentum
INFO M 2011, 232

Bauliche Veränderung: Müssen der Montage von Außen-Klimageräten alle Miteigentümer zustimmen?

Will der Sondereigentümer von Büroräumen ein Klimaaußengerät installieren, um die Innentemperaturen seiner gewerblichen genutzten Einheit auch in der warmen Jahreszeit nicht über 30°C ansteigen zu lassen, sind bei der Abwägung, ob die anderen Eigentümer über das „unvermeidliche Maß“ hinaus betroffenen sind und zustimmen müssen, insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

  • die Beeinträchtigung der Außenansicht und
  • die Arbeitsschutzvorschriften.


Vockenberg Schneehain Melz, Rechtsanwälte GbR,
Göttingen