Wohnungseigentum
INFO M 2011, 232
Bauliche Veränderung: Müssen der Montage von Außen-Klimageräten alle Miteigentümer zustimmen?
Will der Sondereigentümer von Büroräumen ein Klimaaußengerät installieren, um die Innentemperaturen seiner gewerblichen genutzten Einheit auch in der warmen Jahreszeit nicht über 30°C ansteigen zu lassen, sind bei der Abwägung, ob die anderen Eigentümer über das „unvermeidliche Maß“ hinaus betroffenen sind und zustimmen müssen, insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
- die Beeinträchtigung der Außenansicht und
- die Arbeitsschutzvorschriften.
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