Der Vermieter muss den Mieter über die (möglicherweise) begrenzte Mietdauer aufklären, wenn er eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er bei vorausschauender Planung in Erwägung ziehen muss, dass in absehbarer Zeit eine Eigenbedarfssituation eintritt. Versäumt er den Hinweis, ist eine auf den vorhersehbaren Eigenbedarf gestützte Kündigung vor Ablauf von 5 Jahren unwirksam.